Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sommercamps

 

 1. Geltungsbereich

Die hier gegebenen Geschäftsbedingungen des Lernfalken gelten als Grundlage für die Vertragsabschlüsse der vom Lernfalken angebotenen Sommercamps zwischen dem Lernfalken und seinen Vertragspartnern – private und geschäftliche KundInnen, dh Verbraucher und Unternehmer.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 1 Konsumentenschutzgesetz – KSchG).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese AGB speziell für die Sommercamps gelten, nicht aber für andere vom Lernfalken angebotenen Produkte/Dienstleistungen.

Beim Buchungs- bzw. Bestellvorgang muss der Vertragspartner die AGB akzeptieren. Die AGB können jederzeit auf der Website unter dem Menüpunkt “Sommercamps“ --> „Sommercamp AGB” abgerufen werden.

 

2. Begriffsdefinitionen

Teilnehmer: Eine natürliche Person, die Dienstleistungen/Produkte in Verbindung mit den Sommercamps in Anspruch nimmt. Da die Dienstleistungen/Produkte für minderjährige SchülerInnen angeboten werden, ist der Teilnehmer in der Regel nicht der Vertragspartner. Der Begriff gilt für Mädchen und Jungen gleichermaßen.

Vertragspartner: Eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die für einen Teilnehmer einen Vertrag mit dem Lernfalken abschließt. Im Fall von minderjährigen Personen, die Teilnehmer der Camps vom Lernfalken sind, ist der Vertragspartner in der Regel der/die Erziehungsberechtigte(n).

Widerrufsformular: Das Musterformular für den Rücktritt vom Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist.

Elternbrief: Benachrichtigung nach der Buchung über den Inhalt und den Ablauf der Camps.

No-show: Dieser Fall liegt vor, wenn der Teilnehmer von der vereinbarten Betreuung fernbleibt, weil es ihm am Durchführungswillen mangelt oder weil er die zeitgerechte Anreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt hat.

 

3. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Auf unserer Website www.lernfalke.com kann der Nutzer Sommercamps, die vom Lernfalken angeboten werden, einsehen, kennenlernen, sie auswählen und bestellen. Während des Buchungsprozesses wir der Nutzer auf die AGB als Vertragsgrundlage und die Zahlungsmodalitäten hingewiesen. Er hat die Möglichkeit, die Sommercamp AGB jederzeit auf der Website einzusehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars und das anschließende Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig anmelden“ durch den Nutzer oder eine von ihm bestimmte und dazu ermächtigte Vertretungsperson. Führt der minderjährige Teilnehmer die Anmeldung selbst aus, wird davon ausgegangen, dass er im Einverständnis und in Auftrag des (späteren) Vertragspartners handelt. Das Anklicken der genannten Schaltfläche begründet ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis über die Bestellung des jeweiligen Sommercamps. Damit stimmt der Nutzer auch der Zusendung der entsprechenden Rechnung auf elektronischem Wege zu. 

Anmeldungen können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache abgegeben werden. Die Anmeldung wird innerhalb der nächsten Stunden vom Lernfalken per E-Mail bestätigt; erst dann ist sie endgültig und der Nutzer wird damit zum Vertragspartner vom Lernfalken. Damit ist die konkrete Buchung als Vertrag, dessen Vertragsinhalt auch die AGB sind, zwischen dem Nutzer und dem Lernfalken errichtet.

Die Ablehnung eines Vertragsabschlusses durch den Lernfalken erfolgt in der Regel ausdrücklich; jedoch, falls der Nutzer binnen der Frist von 30 Tagen keine Annahmeerklärung erhält, gilt das Angebot des Nutzers auf Vertragsabschluss als abgelehnt.

Als Anlage im Bestätigungs-E-Mail erhält der Vertragspartner ein Widerrufsformular; damit wird er über seine Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag informiert; außerdem erhält er die Rechnung samt Zahlungsbedingungen mitgesandt.

Der Vertragspartner erklärt sich mit folgenden Zahlungsbedingungen, wie auch in der Rechnung ausgewiesen, ausdrücklich einverstanden:

·       Die Anzahlung iHv 50% des Gesamtbetrages ist binnen 5 Werktagen zu überweisen. 

·       Der Vertragspartner verpflichtet sich, bis spätestens 15. Juli des jeweiligen Veranstaltungsjahres, einlangend auf das Konto vom Lernfalken, den restlichen, offenen Betrag vollständig zu leisten.

 

4. Preisangaben

Für die jeweiligen Lernfalke-Camps und damit verbundene Leistungen (wie bspw. zusätzliche, entgeltliche Nachmittagsaktivitäten, Shuttleservice zum/vom Camp, etc.) gelten die Preise zum Bestellzeitpunkt. 

Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Benutzung der Website o.ä. an, außer etwaiger Verbindungsentgelte gegenüber dem Internetprovider des Nutzers, welche aber in keiner Weise in der Sphäre vom Lernfalken stehen.

 

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

5.1. Gewährleistung

Der Vertragspartner hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Lernfalke an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners findet, erbracht wird.

5.2. Schadenersatz

Verletzen Lernfalke oder seine Gehilfen schuldhaft die Lernfalke aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist der Lernfalke dem Vertragspartner zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Lernfalke für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet der Lernfalke – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur dann, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Eine Überprüfung der Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung (Familienversicherung) des Teilnehmers wird empfohlen, bzw. erforderlichenfalls solche Versicherungen abzuschließen.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Lernfalken keine Haftung für Gegenstände, die von Teilnehmern üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Insofern wird dem Teilnehmer empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

Die Kosten für Schäden am Eigentum der Campunterkünfte oder Sachen, die Eigentum vom Lernfalken darstellen, die nachweislich durch das Verhalten des Teilnehmers verursacht wurden, sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungs-/Vertretungsberechtigten verschuldensunabhängig zu tragen.

Der Lernfalke haftet nicht für Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Website.

5.3. Mitteilung von Mängeln

Der Teilnehmer hat jeden Mangel der Vertragserfüllung, den er während der Leistungserbringung feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten vom Lernfalken mitzuteilen. Dies stellen die Eigentümer und alle Lehr- und Betreuungskräfte vom Lernfalken dar, die an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar sind. Eine Unterlassung dieser Mitteilung berührt die unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers nicht; sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

 

6. Rücktrittsrecht

6.1. Rücktritt durch den Vertragspartner:

6.1.a. Ohne Stornogebühr:

RÜCKTRITT VOM/WIDERRUF DES VERTRAGSABSCHLUSSES

Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz: FAGG) sieht kein 14-tägiges Rücktrittsrecht iSd §11 FAGG vor, wenn es sich um „Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken [...], die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist“ handelt. Insofern besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht des Vertrags. Der Lernfalke gesteht dem Vertragspartner jedoch eine Zeitspanne von 24 Stunden für einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag/Widerruf des Vertragsabschlusses zu. Dazu muss der Vertragspartner den Lernfalken (Josef Ressel Str. 3m, 2514 Traiskirchen, info@lernfalke.com)

– mittels eingeschriebenem Brief oder

– persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung oder

– per E-Mail mit gleichzeitiger persönlicher oder telefonischer, erfolgreicher Kontaktaufnahme

über den Rücktritt/Widerruf in Kenntnis setzen.

FOLGEN DES ZULÄSSIGEN WIDERRUFS:

Im Fall des Widerrufs überweist der Lernfalke dem Vertragspartner binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Mitteilung über den Widerruf alle beim Lernfalken eingegangen Zahlungen zurück – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr iHv 10 EUR,-. Soll das Geld auf ein anderes als das für die Einzahlung verwendete Konto erfolgen, bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und dem Lernfalken.

Beginnt die vereinbarte Dienstleistung (d.h. das Camp) innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss, wird kein kostenloses Rücktritts-/Widerrufsrecht gewährt. 

Zusätzlich muss der Vertragspartner bei Widerruf des Vertrages die Kosten für die Rücksendung von bereits in Empfang genommenen Unterrichtsmaterialien tragen. Die Rücksendung hat unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Vertragspartner über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, zu erfolgen. Der Vertragspartner muss für einen etwaigen Wertverlust der Unterrichtsmaterialien aufkommen.

6.1.b. Mit Stornogebühr:

Nach Ablauf der vom Lernfalken gewährten Widerrufsfrist ist eine Stornierung durch einseitige Erklärung des Vertragspartners mit Stornogebühr möglich. Diese Gebühr stellt einen prozentuell angegebenen Anteil des Gesamtpreises dar und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Preis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Vertragspartner ist nur gegen Entrichtung nachstehender Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

·       bis inkl. 91 Tage vor dem Ankunftstag …………………………………………10%

·       90 bis inkl. 61 Tage vor dem Ankunftstag ………………………………………30 %

·       60 bis inkl. 31 Tage vor dem Ankunftstag ………………………………………50 %

·       30 bis inkl. 15 Tage vor dem Ankunftstag ………………………………………70 %

·       Ab 14 Tage vor dem Ankunftstag ….……………………………………………100 %

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein „No-show“ des Teilnehmers als Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner innerhalb der letzten angegebenen Frist gilt und somit 100% des Betrages fällig sind.

6.2. Rücktritt durch den Lernfalken

RÜCKTRITT VOR BEGINN DER VERTRAGSERFÜLLUNG

Der Lernfalke wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von insgesamt zehn Personen bei Übernachtungscamps bzw. acht Personen bei Tagescamps nicht erreicht wird und dem Vertragspartner die Stornierung mindestens 30 Tage vor dem Beginn der Betreuung schriftlich mitgeteilt wird. 

Der Lernfalke wird auch von der Vertragserfüllung befreit, wenn die Stornierung auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die der Lernfalke keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, erfolgt. Hierzu zählt nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

In diesen beiden Fällen erhält der Vertragspartner den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Der Vertragspartner kann an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einem anderen Camp verlangen, sofern der Lernfalke zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Etwaige Unterschiede der Camppreise müssen von der jeweiligen Seite, also dem Vertragspartner oder dem Lernfalken, ausgeglichen werden.

RÜCKTRITT VOM LERNFALKEN NACH BEGINN DER LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DEN LERNFALKEN:

Der Lernfalke wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Teilnehmer im Rahmen einer Buchung die Durchführung der Leistungserbringung durch den Lernfalken durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Vertragspartner, sofern ihn oder den Teilnehmer ein Verschulden trifft, Lernfalke gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Wird der Teilnehmer aufgrund eines solchen Verhaltens während des Camps von dessen Besuch ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des aliquoten Betrages der noch bevorstehenden Tage.

 

7. Beginn und Ende der Betreuung / Elternbrief

Die Betreuung durch den Lernfalken beginnt und endet grundsätzlich entsprechend der auf der Website und im Infofolder angegebenen Beginn- und Enddaten bzw. -zeiten. Diese werden dem Vertragspartner vom Lernfalken im sogenannten „Elternbrief“, der mit der Bestätigungs-E-Mail übermittelt wird, erneut angegeben. Sollte eine optionale betreute An-/Abreise zusätzlich gebucht werden, weichen Ort und Zeit des Beginns bzw. des Endes entsprechend dem Abreise- bzw. Ankunftsort ab und werden ebenfalls im Elternbrief bekanntgegeben.

Darüber hinaus beinhaltet der Elternbrief alle weiteren, wesentlichen Informationen zum Camp und dem Campbetrieb sowie eine Packliste. Der Vertragspartner erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung des Elternbriefs per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse einverstanden und sorgt dafür, dass auch der Teilnehmer und gegebenenfalls seine Erziehungsberechtigten von seinem Inhalt Kenntnis erlangen.

 

8. Betreuung und Unterrichtseinheiten durch Lernfalke-Lehrkräfte, Lernmaterialien

Es besteht kein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Lehrkraft. Sollte eine (davor angegebene) Lehrkraft spontan ausfallen, sorgt der Lernfalke für eine passende Ersatzlehrkraft. Lehrkraftwechsel können auch Teil des Konzepts vom Lernfalken sein und berechtigen somit den Vertragspartner weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Der Lernfalke schuldet keinen bestimmten Lern- und/oder Unterrichtserfolg, da dieser auch stark von der Motivation, dem Zutun und dem Wissensstand des Teilnehmers abhängt. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag/Campwoche basieren auf der langjährigen Erfahrung des Lernfalken. 

Die Lernmaterialen werden für jeden Teilnehmer individuell erstellt – d.h. die Fächerauswahl und besondere Schwächen werden berücksichtigt und so ein optimales Lernpaket zusammengestellt. 

 

9. Umbuchung (ganzer Camps oder einzelner Lernfächer/Sportpackages)

Grundsätzlich ist eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes auf der Website www.lernfalke.com angebotenes Camp bis 30 Tage vor Beginn der Betreuung (siehe dazu 7. Beginn und Ende der Betreuung des Teilnehmers) möglich, sofern dafür noch freie Kapazitäten bestehen. Dies gilt auch für eine Umbuchung auf andere Lernfächer bis 30 Tage und andere Sportpackages bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung.

Sollte durch den Lernfalken irrtümlich eine falsche Einteilung zu Lernfächern oder Sportpackages vorgenommen werden, so hat der Teilnehmer bzw. der Vertragspartner das unverzüglich zu melden. Der Lernfalke wird daraufhin die Einteilung so rasch wie möglich richtigstellen. Im Zweifelsfall gilt die im Bestätigungs-E-Mail bzw. der Rechnung ausgewiesene Einteilung.

 

10. Urheberrechte

Die vom Lernfalken ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von Lernfalke und der jeweiligen Lehrkraft vervielfältigt oder sonst wie, insbesondere nicht gewerblich, genutzt werden. 

 

11. Eingebundene Webseiten Dritter

Auf der Webseite vom Lernfalken sind ggf. Webseiten von Kooperationspartnern durch Links oder auf andere Weise eingebunden. Auf deren Inhalte hat der Lernfalke keinen Einfluss und ist dafür nicht verantwortlich. Der Lernfalke distanziert sich von Webseiten, sofern diese anstößiger, verfassungsfeindlicher, rechtswidriger oder pornografischer Natur sind. Die AGB der Betreiber verlinkter Seiten gelten neben diesen AGB.

 

12. Datenschutz

Die Daten der Nutzer werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke vom Lernfalken unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen gespeichert. Der Nutzer erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass der Lernfalke ihn per elektronischer Post und/oder telefonisch zu Werbezwecken für den Lernfalken kontaktieren darf. Wenn Nutzer keine Zusendung von Lernfalke-Informationsmaterial wünschen, bitten wir um Nachricht an: Lernfalke, Josef Ressel Str. 3m, 2514 Traiskirchen oder an lernfalke@gmail.com. Daraufhin werden die gesperrt.

 

13. Verwendung von Bildnissen

Der Lernfalke behält sich das Recht vor, Bilder, die im Rahmen des Camps gemacht wurden, aufzubewahren und im Rahmen des Geschäftsbetriebs - insbesondere zu Eigenwerbung - zu verwenden, sofern dadurch nicht die Würde des Abgebildeten beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmen der Vertragspartner und der Teilnehmer der Abbildung auf der Homepage sowie auf vom Lernfalken betreuten Websites inkl. Social Media Plattformen, in Prospekten, Werbeunterlagen, etc. zu. Eine Entschädigung odgl. dafür erfolgt nicht.

 

14. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Vertragsbedingungen.

 

Lernfalke, Josef Ressel Str. 3m, 2514 Traiskirchen, info@lernfalke.com, +43 664 / 425 9878, 17.01.2020.

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